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6 Quellen · Version 1

Oberlandesgericht München legt Mindesthaftdauer für Beate Zschäpe fest

Das Oberlandesgericht München hat den Antrag auf vorzeitige Haftentlassung von Beate Zschäpe abgelehnt. Die Mindestverbüßungsdauer wurde auf 24 Jahre festgelegt, sodass sie bis mindestens 2035 im Gefängnis bleiben soll. Die Gerichtsentscheidung ist laut Medienberichten noch nicht rechtskräftig.

Veröffentlicht Zusammenfassung aktualisiert 28. Okt. 2026, 06:02

Die Zusammenfassung

Das Oberlandesgericht München hat laut Medienberichten eine vorzeitige Haftentlassung auf Bewährung für Beate Zschäpe abgelehnt. Wie unter anderem Die Welt und der Deutschlandfunk berichten, hat das Gericht die Mindestverbüßungsdauer auf 24 Jahre festgelegt. Demnach soll Zschäpe bis mindestens zum Jahr 2035 im Gefängnis bleiben.

Den Berichten der taz und der Welt zufolge ist die Entscheidung des Gerichts noch nicht rechtskräftig. Laut n-tv hatte Zschäpe nach 15 Jahren Haft eine vorzeitige Entlassung beantragt. Bei der Entscheidung habe das Münchner Oberlandesgericht zwar Aspekte berücksichtigt, die für sie sprechen, eine zeitnahe Freilassung jedoch abgelehnt.

Was gesichert ist

  • Das Oberlandesgericht München hat eine vorzeitige Haftentlassung von Beate Zschäpe abgelehnt und die Mindestverbüßungsdauer auf 24 Jahre bzw. bis mindestens 2035 festgelegt.

    Belegt durch Zeit Online, Welt, Deutschlandfunk, MDR Aktuell, n-tv, taz
  • Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist noch nicht rechtskräftig.

    Belegt durch Welt, taz

Was noch unklar ist

  • Das Gericht hat bei der Entscheidung auch Aspekte berücksichtigt, die für Zschäpe sprechen.

    Belegt durch n-tv
  • Zschäpe hat nach 15 Jahren im Gefängnis den Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt.

    Belegt durch n-tv

Wo sich Quellen unterscheiden

Täterbezeichnung

Die Berichte verwenden unterschiedliche Begrifflichkeiten für die Einordnung von Beate Zschäpe.

Bezeichnung als NSU-Terroristin oder Rechtsterroristin

Belegt durch Zeit Online, Welt, Deutschlandfunk, MDR Aktuell, taz

Bezeichnung als NSU-Mittäterin bzw. Verurteilung wegen Mittäterschaft

Belegt durch n-tv

Verwendete Originalbeiträge 6

Viele Quellen sind kein automatischer Qualitätsbeweis. Entscheidend ist, was eine Quelle tatsächlich belegt und ob sie Primärinformationen enthält.

  1. Mitte-LinksZeit OnlineDE

    NSU-Terroristin: Gericht: Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben

    Original öffnen
  2. RechtsWeltDE

    Mindesthaftdauer für Beate Zschäpe auf 24 Jahre festgelegt

    „Die verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss voraussichtlich bis mindestens 2035 im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht München hat eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung abgelehnt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.“
    Original öffnen
  3. Öffentlich-RechtlichDeutschlandfunkDE

    Gerichtsentscheidung - NSU-Terroristin Zschäpe soll mindestens bis zum Jahr 2035 im Gefängnis bleiben

    „Die NSU-Terroristin Zschäpe soll mindestens bis zum Jahr 2035 im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht München legte die sogenannte Mindestverbüßungsdauer auf 24 Jahre fest.“
    Original öffnen
  4. Öffentlich-RechtlichMDR AktuellDE

    Verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben

    „Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe bleibt vorerst im Gefängnis. Über eine mögliche vorzeitige Haftentlassung will das Oberlandesgericht München frühestens 2035 entscheiden.“
    Original öffnen
  5. Mitten-tvDE

    Mindesthaftdauer festgelegt: NSU-Mittäterin Zschäpe kommt nicht vorzeitig frei

    „Nach 15 Jahren im Gefängnis beantragt die wegen der Mittäterschaft bei zehn Morden verurteilte Rechtsterroristin Zschäpe eine vorzeitige Haftentlassung. Das Münchner Oberlandesgericht berücksichtigt bei seinem Urteil mehrere Aspekte, die für sie sprechen. Ein zeitnahes Leben in F“
    Original öffnen
  6. LinkstazDE

    NSU-Terroristin: Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben

    „Beate Zschäpe wollte vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Das Gericht sagt Nein. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. mehr...“
    Original öffnen

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