Zum Inhalt springen

Thema · Quellenvergleich

NSU-Terroristin: Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben

6 Originalbeiträge

Artikel zu diesem Thema
Oberlandesgericht München legt Mindesthaftdauer für Beate Zschäpe fest

Links

  • NSU-Terroristin: Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben

    Beate Zschäpe wollte vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Das Gericht sagt Nein. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. mehr...

    taz··Original öffnen →

Mitte-Links

  • NSU-Terroristin: Gericht: Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben

    Zeit Online··Original öffnen →

Mitte

  • Mindesthaftdauer festgelegt: NSU-Mittäterin Zschäpe kommt nicht vorzeitig frei

    Nach 15 Jahren im Gefängnis beantragt die wegen der Mittäterschaft bei zehn Morden verurteilte Rechtsterroristin Zschäpe eine vorzeitige Haftentlassung. Das Münchner Oberlandesgericht berücksichtigt bei seinem Urteil mehrere Aspekte, die für sie sprechen. Ein zeitnahes Leben in Freiheit wird Zschäpe aber nicht gewährt.

    n-tv··Original öffnen →

Rechts

  • Mindesthaftdauer für Beate Zschäpe auf 24 Jahre festgelegt

    Die verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss voraussichtlich bis mindestens 2035 im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht München hat eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung abgelehnt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

    Welt··Original öffnen →

Öffentlich-Rechtlich

  • Gerichtsentscheidung - NSU-Terroristin Zschäpe soll mindestens bis zum Jahr 2035 im Gefängnis bleiben

    Die NSU-Terroristin Zschäpe soll mindestens bis zum Jahr 2035 im Gefängnis bleiben. Das Oberlandesgericht München legte die sogenannte Mindestverbüßungsdauer auf 24 Jahre fest.

    Deutschlandfunk··Original öffnen →
  • Verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe soll bis mindestens 2035 in Haft bleiben

    Die NSU-Terroristin Beate Zschäpe bleibt vorerst im Gefängnis. Über eine mögliche vorzeitige Haftentlassung will das Oberlandesgericht München frühestens 2035 entscheiden.

    MDR Aktuell··Original öffnen →